Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle jetzigen oder zukünftigen Angebote und Verträge von mobilen Toilettenkabinen, Urinalständern, Handwaschstationen und allen angebotenen Serviceleistungen von Sonius Toilettenvermietung KG:

    Produkte zur Dauermiete und für Veranstaltungen umfassen folgende Leistungen:
    Aufstellen am Lieferort, Reinigungsservice, Leerung des Fäkaliensammelbehälters, Auffüllen mit Sanitätskonzentrat und Toilettenpapier, Abholen sowie der Rücktransport ordnungsgemäße Entsorgung der Fäkalien.

    Unsere Produkte werden in einwandfreiem Zustand geliefert und bleiben unser Eigentum. Lieferungen, Reinigungen und Abholungen erfolgen im Laufe der Arbeitswoche auf der Tour. Unsere Produkte sind anschlussfrei, d.h. ohne Kanal-, Wasser- und Elektroanschluss (ausgenommen bei Kabinen mit Heizungen). Wir behalten uns vor, nicht in unserem Liefergebiet liegende Aufträge an Mietpartner weiterzugeben. Der Servicezeitpunkt wird vom Vermieter bestimmt. Wunschtermine werden zwischen Kunde und Vermieter abgestimmt und gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

    Allgemeines

    Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichender oder entgegenstehender Geschäftsbedingung des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden den Vertrag vorbehaltlos ausführen. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen im Rahmen einer ständigen Geschäftsbedingung auch für alle zukünftigen vertraglichen Beziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden.

    Angebote

    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

    Auftragserteilung

    Bei einer Auftragserteilung erfolgt nicht zwingend eine Auftragsbestätigung. Bestellungen, Kündigungen und alle Aufträge sämtlicher Art, können ausschließlich vom unserem Büropersonal entgegengenommen werden. Absprachen jeglicher Art mit unseren Servicemitarbeitern sind unwirksam.

    Mietzeit, Lieferung, Service und Abholung

    Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Datum, abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern die Toilettenkabine zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird. Für jede angefangene Woche wird der volle Wochenmietpreis berechnet. Ruhen die Arbeiten auf der Baustelle, für die das WC gemietet ist, kann dieses wochenweise still gemeldet werden. In dieser Zeit wird der Service stillgelegt, jedoch auch die Berechnung. Der Mieter hat sowohl die Einstellung der Arbeiten, als auch die Wiederaufnahme dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei längerer Ruhezeit behalten wir uns vor, das WC bei Bedarf oder zur Grundreinigung ohne weitere Ankündigung abzuholen. Bei Bedarf müsste die Kabine erneut bestellt werden. Stilllegungen und Abmeldungen müssen vorher bekannt gegeben werden. Rückwirkende Stilllegungen und Abmeldungen werden nicht berücksichtigt, da unsere Leistungen bereits erbracht wurden.

    Die Lieferung erfolgt spätestens entsprechend des benannten Termins im Laufe der Arbeitswoche auf der Tour. Nicht planbare Ereignisse können jedoch zu Verzögerungen führen. Der Kunde haftet dafür, dass die Aufstellung am genannten Platz rechtlich zulässig und tatsächlich möglich ist. Eine

    gegebenenfalls erforderliche behördliche Aufstellgenehmigung/ Sondernutzungserlaubnis ist vom Kunden auf eigene Kosten selbst zu besorgen.

    Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu der WC-Kabine für die Reinigung und die Abholung für unsere LKW-Fahrzeuge frei und befahrbar zu halten. Kann das WC aufgrund einer versperrten Zufahrt oder einer verschlossenen Baustelle nicht gereinigt oder abgeholt werden, berechtigt uns dies zur Berechnung für die erneute Anfahrt. Werden unsere Produkte von der Anlieferstelle selbständig versetzt z.B. hinter eine Mauer, über einen Zaun, in ein abgesperrtes Grundstück oder abgesperrte Halle und eine Abholung dadurch nicht mehr möglich sein, verlängert sich die Mietzeit/Berechnung automatisch bis zur endgültigen Abholung. Sollte eine Abholung trotz Aufforderung nicht möglich sein, werden wir den aktuellen Verkehrswert des Mietobjektes, sowie alle entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Der Mieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Fäkalientank, das Urinal, das Waschbecken sowie der Kabineninnenraum nicht zur Entsorgung von Flüssigkeiten und/oder anderen Müll verwendet wird. Dadurch entstehende Kosten müssen vom Mieter getragen werden. Das Anbringen von Aufklebern, Bemalen und/oder Besprühen, sowie Verschmutzungen durch Baustoffe und Schäden jeglicher Art sind uns sofort zu melden und werden in Rechnung gestellt. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt und berechtigt nicht zur Rechnungskürzung. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen. Schäden an unseren Produkten die nach der Abholung festgestellt werden, werden den Auftraggeber in Rechnung gestellt.

    Bei Kurzzeitmieten für Veranstaltungen usw. erfolgt die Abholung automatisch.

    Bei Langzeitmieten wie Baustellen, vereinbaren wir kein festes Mietende. Das auf unbestimmte Zeit geschlossene Mietverhältnis kann unter Einhaltung der Mindestmietberechnung täglich zu unseren Bürozeiten gekündigt werden. Der Kündigungstag gilt noch als volle laufende Woche und wird in Rechnung gestellt. Rückwirkende Kündigungen werden nicht anerkannt.

    Abrechnung

    Die Miete, sowie alle eventuell anfallenden sonstigen Kosten, werden bei Anmietung jeweils alle 28 Tage berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Mindestmiete von 4 Wochen. Danach wird wochenweise abgerechnet. Bei Veranstaltungen gilt grundsätzlich der vereinbarte Mietpreis. Alle unsere Rechnungen sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. . Das Aufstellen von Toilettenkabinen gehört nicht zu den Bauleistungen. Bei Auftragsstornierungen vor Ort beim Fahrer oder nach bereits erfolgter Stellung der Kabine, wird grundsätzlich die Mindestmietzeit von 28 Tagen bzw. der volle Pauschalpreis in Rechnung gestellt. Aufträge, die wir an unsere Mietpartner weitergeben müssen, weichen eventuell von dem vereinbarten Mietpreis und/oder Abrechnungszeitraum ab und werden angeglichen.

    Zahlung Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bleibt der Mieter trotz Mahnung mit der Zahlung mehr als 10 Tage in Verzug, kann der Vermieter die Toilettenkabine abholen und damit das Mietverhältnis beenden. Für Zahlungsverzug werden Mahngebühren bzw. Verzugszinsen in Höhe des aktuellen gesetzlichen Prozentsatzes über dem jeweiligen Basiszinssatz (Handelsgeschäft) geltend gemacht. Der Vermieter ist berechtigt, seine Rechte am Mietobjekt sowie die Ansprüche aus dem Mietvertrag, insbesondere auf die vereinbarte Miete zwecks der Refinanzierung auf Dritte zu übertragen. Sämtliche offenstehende Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Vergleichs- und Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.

    Haftung

    Der Mieter/Auftraggeber ist während der gesamten Standzeit auch während einer Ruhe- bzw. Stillmeldung für das Mietobjekt verantwortlich. Bei einer Ruhe- bzw. Stillmeldung bleibt das Mietverhältnis bestehen, allerdings wird für diese Zeit aufgrund der Ruhemeldung kein Reinigungsintervall durchgeführt und der Zeitraum ist mietfrei. Das Mietverhältnis erlischt automatisch bei der Abholung der WC-Kabine. Beanstandungen berechtigen nicht zur Mietminderung. Der Vermieter haftet auch nicht in Fällen höherer Gewalt. Der Kunde übernimmt betreffs des Mietgegenstands alle Verkehrssicherungspflichten für die gesamte Standzeit. Durch die missbräuchliche Benutzung der Miettoilette entstehenden Kosten (z.B. Einbringen von Altöl, Chemikalien, Beton, Müll etc.) haftet der Mieter. Für die Anbringung von Elektroanlagen, Aggregaten oder sonstige Gerätschaften haftet in jedem Fall der Mieter. Für sämtliche Schäden, auch die an Dritte, die durch unser Mietobjekt während der gesamten Standzeit entstehen, wie zum Beispiel durch Umfallen bei Sturm, sind wir nicht haftbar.

    Gerichtsstand

    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Gerichtsverhandlungen ist ausschließlich das Amtsgericht Langenfeld zuständig.

    Datenschutz

    Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten über seine Person und über das Vertragsverhältnis bei uns gespeichert, geändert und / oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Kunden verletzt werden, an Dritte (z.B. an Steuerberater, jedoch nicht für Werbe- oder anderweitige Missbrauchszwecke), zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden.

    Es liegt auch in unserem Interesse, Sie zufrieden zu stellen. Sollte dies daher einmal zu einem Missverständnis oder Versäumnis kommen, kontaktieren Sie uns, damit eine Lösung gefunden werden kann.

    mobi Sanitärsysteme GmbH

    Ziegeleistraße 7
    86368 Gersthofen

    Tel. 0202-257375-0
    Fax. 0202-257375-10
    E-Mail: info@west.mobi-wc.de

    Kontakt

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    Produkte

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